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Grundstücke sind jetzt teilbar

Vom Bauordnungsamt Karlsruhe haben wir erfahren, dass viele (jedoch nicht alle) Grundstücke der Hardecksiedlung nun teilbar sind. Bisher galt in den sog. Nutzungsbedingungen für unser Wohnviertel die Vorschrift, dass ein Grundstück nur real geteilt werden konnte, wenn alle Teile mindestens 600 m² groß waren. Grundstücke, auf denen Doppelhäuser stehen, waren daher lediglich nach dem Wohnungseigentumsgesetzt geteilt, was einige Nachteile mit sich bringt.

Entscheidungsgrundlage der neuen Sachlage ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 29.09.2021. Inzwischen gibt es erste Fälle, bei denen die Teilung vollzogen wurde. Sollten Sie daran interessiert sein, Ihr Grundstück real zu teilen, wenden Sie sich zunächst an den für den Baubezirk 2 zuständigen Stadtbaumeister, Helmar Köller, beim Bauordnungsamt.