Aktuelles

Brennpunktthema Grundsteuer

Was bedeutet die Reform der Grundsteuerregelung für Eigentümer der Hardecksiedlung?

Aufgrund des neuen Grundsteuergesetzes in Baden-Württemberg sind die künftigen Bemessungsgrund lagen der Grundsteuer die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert. Gebäude werden nicht erfasst und nicht bewertet. In der Folge werden Grundstücke mit gleicher Größe und gleichem Bodenrichtwert, auf denen ein Einfamilienhaus, ein 2- bis 3-Familienhaus oder ein Wohnhaus mit beispielsweise 100 Wohneinheiten steht, mit der gleichen Grundsteuer belastet. Dies wird die Mehrzahl der Mitglieder beim Verband
Wohneigentum Baden-Württemberg massiv benachteiligen.

Dadurch fällt die Grundsteuer für unsere Grundstücke bis zu dreimal höher aus, in Einzelfällen sogar noch höher. Deshalb hat sich unser Landesverband Wohneigentum dazu entschlossen, mit aller Kraft gegen diese Reform anzukämpfen. Es gibt sehr starke Hinweise darauf, dass der baden-württembergische Sonderweg einer Überprüfung durch das Verfassungsgericht  nicht standhalten wird, unter anderem in einem Gutachten des namhaften Steuerexperten Prof. Dr. Gregor Kirchhof aus dem Jahr 2020.

Aus diesem Grund hat sich der Landesverband in einem Interessenverbund mit dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sowie den beiden Verbänden Haus & Grund Baden und Württemberg in einer Verbändeallianz zusammengeschlossen, um gemeinsam mit betroffenen Eigentümern vier Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer einzureichen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat im Juni 2024 erstinstanzlich zwei Musterklagen abgewiesen und gleichzeitig die Revision beim Bundesfinanzhof in München zugelassen.
Da wir auf Grund zahlreicher in der Klageschrift herausgearbeiteter Punkte davon überzeugt sind, dass
das neue baden-württembergische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß ist, werden wir den Weg zum Bundesfinanzhof beschreiten, um das Urteil höchstrichterlich überprüfen zu lassen.

Lesen Sie unsere neue Broschüre zum Thema Grundsteuer, die hier zum Download verfügbar ist.

Grundstücke sind jetzt teilbar

Vom Bauordnungsamt Karlsruhe haben wir erfahren, dass viele (jedoch nicht alle) Grundstücke der Hardecksiedlung nun teilbar sind.

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Für uns in der Hardecksiedlung zuständige POLIZEI

Ab Dienstag, 2. April 2024, ist der Polizeiposten Bulach wieder im Polizeiposten Beiertheim-Bulach, Grünwinkler Straße 10, zwischen 8 und 16 Uhr persönlich oder unter der Telefonnummer 861259 erreichbar.

Nach 16 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ist das Polizeirevier Südweststadt unter der Telefonnummer 666-3411 (in der Beiertheimer Allee) für uns zuständig.

Der Polizeiposten Mühlburg in der Rheinstraße 95 (bei Lameyplatz) wurde zum Ende des Jahres 2022 geschlossen. Der Polizeiposten in der Durmersheimer Straße 55 (nahe LIDL und DM) bleibt vorerst erhalten.

Neue Straßenlampen in der Hardecksiedlung >>> Weiterlesen

 

Radschnellweg Karlsruhe/Ettlingen-Rastatt (Update Juni 2022)

Anfang 2021 wurde für das Land Baden-Württemberg die Vereinbarung zur Planung des Radschnellweges Karlsruhe – Rastatt und Karlsruhe – Ettlingen unterschrieben.

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Karlsruhe Knotenpunkt des europäischen Güterverkehrs?

Wie Sie den BNN entnehmen konnten, plant die Deutsche Bahn den Ausbau der „Magistrale Europa“. Damit wird Karlsruhe zum einem wichtigen Kreuzungspunkt des Güterschienenverkehrs. >> Weiterlesen

Aktion Bahnlärm

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn ermöglicht es Bürgern und Initiativen in Deutschland, in unregelmäßigen Abständen ihre Betroffenheit bzgl. Bahnlärm zu melden. >> Weiterlesen

Städtebaulicher Rahmenplan – Gewerbegebiet Grünwinkel:
REGEKO
(Ressourcenoptimiertes Gewerbeflächenmanagement durch Kooperation im Gewerbequartier Grünwinkel)