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Grundsteuer

Was bedeutet die Reform der Grundsteuerregelung für Eigentümer der Hardecksiedlung?

Sofern die Hebesätze für Karlsruhe gleichbleiben, wovon durchaus auszugehen ist, wird die Grundsteuer für unsere Grundstücke bis zu dreimal höher ausfallen, in Einzelfällen sogar noch stärker steigen. Deshalb hat sich unser Landesverband Wohneigentum dazu entschlossen, mit aller Kraft gegen diese Reform anzukämpfen. Es gibt sehr starke Hinweise darauf, dass der baden-württembergische Sonderweg einer Überprüfung durch das Verfassungsgericht  nicht standhalten wird, unter anderem in einem Gutachten des namhaften Steuerexperten Prof. Dr. Gregor Kirchhof aus dem Jahr 2020.

Aus diesem Grund wird der Landesverband in einem Interessenverbund mit dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sowie den beiden Verbänden Haus & Grund Baden und Württemberg eine Musterklage beauftragen und finanzieren. Die Presseerklärung dazu können Sie hier nachlesen. Aktuelle Info Bund der Steuerzahler e.V. hier zum Download

Die Klage wurde bereits am 8.12.2022 eingereicht. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, um die extreme Schlechterstellung unserer Mitglieder abzuwenden. Mehr Infos in unserer Winterausgabe der Hardeck-Post.

Lesen Sie auch unbedingt das Special zum Thema Grundsteuer auf der Website des Verbands Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. Dort steht unter anderem:

„Aus Sicht des Verbands Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. ist es wichtig, bereits hier die gesetzlich gegebenen Rechtsmittel auszuschöpfen um zu verhindern, dass der Feststellungsbescheid rechtskräftig wird und man im weiteren Verlauf Rechtsnachteile erleidet.

Wollen Sie den Grundsteuerwertbescheid mit der Begründung angreifen, dass das Landesgrundsteuergesetz BW in der Fassung vom 21.12.2021 verfassungswidrig ist, verwenden Sie bitte folgenden Mustereinspruch.

Ein Link führt zum sofortigen Download einer Word-Datei, die Sie ausfüllen können.